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1.) Arten der Mitgliedschaft
Mitglied der Gesellschaft kann jede physische und juristische Person werden, die an dem in § 2 definierten Zweck interessiert ist. Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in: 1. Institutionelle Mitglieder Dies sind gemeinnützige Fachvereinigungen oder Fachinstitutionen, die im Bereich des Vereinszwecks tätig oder daran interessiert sind, sich mit den Zwecken und Zielen der Gesellschaft zu identifizieren, und ihren Sitz in Österreich haben. 2. Persönliche Mitglieder - Einzelmitglieder oder ordentliche Mitglieder sind physische Personen, die voll an der Vereinsarbeit beteiligt sind. - Juristische Mitglieder sind juristische Personen, die ebenfalls voll an der Vereinsarbeit beteiligt sind. - Fördernde Mitglieder sind physischen oder juristische Personen, die die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines mit dem Vorstand vereinbarten erhöhten Mitgliedsbeitrages fördern. Firmen können nur fördernde Mitglieder werden. - Ehrenmitglieder sind Personen, die sich im besonderen auf dem Gebiet der Telemedizin oder für die Interessen der Gesellschaft verdient gemacht haben.
2.) Erwerb der Mitgliedschaft
1. Mitglieder des Vereins können alle physischen sowie juristischen Personen werden. Juristische Personen haben dem Vorstand ihre Vertreter bekanntzugeben. 2. Die Anmeldung zum Beitritt ist schriftlich an den Vorstand zu richten. 3. Der Anmeldung als ordentliches Mitglied ist eine schriftliche Empfehlung durch zwei ordentliche Mitglieder beizulegen. 4. Über die Aufnahme von ordenlichen Einzelmitgliedern entscheidet der Vorstand endgültig. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. 5. Über die Aufnahme von institutionellen Mitgliedern entscheidet die Generalversammlung auf Vorschlag des Vorstandes. 6. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstandes durch die Generalversammlung. Für eine Ernennung ist eine 2/3 Mehrheit erforderlich. 7. Vor Konstituierung der Gesellschaft erfolgt die vorläufige Aufnahme von Mitgliedern durch die Proponenten. Diese Mitgliedschaft wird erst mit Konstituierung der Gesellschaft wirksam.
3.) Mitgliedsbeiträge Den Einzelpersonen ist ein Stimmrecht nur als ordentliches Mitglied durch Bezahlung des Mitgliedsbeitrages möglich. Ein institutionelles Mitglied hat die stimmberechtigten Mitglieder sowie einen Stellvertreter der Gesellschaft gegenüber zu nennen. Mitgliedsantrag für 2010 Einzelpersonen:
40 Euro ohne Abos 65 Euro inkl. Jahresabo "E-Health-COM" 160 Euro inkl. Jahresabo "Journal of Telemedicine and Telecare" 190 Euro inkl. Jahresabos "E-Health-COM" und "Journal of Telemedicine and Telecare" Institutionelle Mitglieder (Firmen, Bildungs- und Regierungseinrichtungen): 230 Euro bis 20 Mitarbeiter inkl. Jahresabo "Journal of Telemedicine and Telecare" (2 Stimmen bei Abstimmungen) 550 Euro bis 50 Mitarbeiter inkl. 2 Jahresabos "Journal of Telemedicine and Telecare" (3 Stimmen bei Abstimmungen) 1200 Euro ab 50 Mitarbeiter inkl. 3 Jahresabos "Journal of Telemedicine and Telecare" (5 Stimmen bei Abstimmungen)
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